Wichtiger Hinweis:
Die rechtliche Beratung von Studierenden gehört nicht zu den Aufgaben
der Abteilung Studien- und Prüfungsrecht. Die Studierenden haben die
Möglichkeit die Rechtsberatung des Studentenwerks oder die Rechtshilfe der Studierendenvertretung (AStA) in Anspruch zu nehmen.